Regelung zur Europawahl
Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Europäischen Parlaments (Europaabgeordneter/Europaparlamentarier).
Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).
Regelung zur Kommunalwahlen
Die vom Volk gewählten Vertreter im Rat der Stadt bezeichnet man als Stadtverordnete. Die Vertreter auf Stadtbezirksebene heißen Bezirksvertreter.
Die Wahl der Stadträte (Mitglieder im Rat der Stadt) sowie der Bezirksvertreter erfolgt alle fünf Jahre.