Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind oder aus sonstigem Grund ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit ihre Stimme im Rahmen der Briefwahl abzugeben. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Wahlbriefumschlag, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Informationsblatt zur Briefwahl) werden allerdings nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich wie folgt beantragt werden:
- per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
- online unter https://wahlschein.muelheim-ruhr.de/IWS/start.do?mb=1
- durch Nutzung des Antragsformulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- durch persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro
- per E-Mail unter wahlbuero@muelheim-ruhr.de
Der Antragssteller muss dabei immer seinen Familiennamen, seinen Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie, falls abweichend, eine Versandanschrift (z. B. Urlaubsanschrift) angeben. Eine telefonische Antragsstellung ist ausgeschlossen.
Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr beim Oberbürgermeister eingeht. Nur so kann er noch von den Briefwahlvorständen bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Der Rückversand des Wahlbriefes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist kostenfrei. Kurz vor dem Wahltag sind die Leerungszeiten der Post-Briefkästen sowie die Brieflaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe können am Wahltag bis 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Am Rathaus 1, eingeworfen werden. Am Wahlsonntag zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr können die Wahlbriefe außerdem im Auszählungszentrum am Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Str. 87-89 abgegeben werden.