Das jeweilige Wahlgesetz (bspw. Bundeswahlgesetz, Landeswahlgestz etc.) sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen, damit jeder Wahlberechtigte Zugang zu diesen Informationen hat.
Regelung zur Europawahl
Das Europawahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Zeit und Ort der Sitzung des Stadtwahlausschusses (zur Ergebnisfeststellung)
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Regelung zur Kommunalwahlen
Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis