Regelung zur Kommunalwahlen
In den kreisfreien Städten innerhalb Nordrhein-Westfalens wird bei den jeweiligen Kommunalwahlen für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Die Bezirksvertretung wird nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt. Die Wahlperiode beträgt wie beim Rat der Stadt fünf Jahre.