Erfrischungsgeld

Die Mitglieder des Wahlvorstandes bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein "Erfrischungsgeld". Es dient u. a. als Aufwandsentschädigung für Verpflegungskosten und die Fahrtkosten am Wahltag. Die Höhe variiert von Kommune zu Kommune.

Siehe auch ehrenamtliche Tätigkeit.