Regelung zur Europawahl
Das Europäische Parlament ist das gesetzgebende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Straßburg. Es setzt sich aus höchstens 750 Vertreterinnen und Vertretern der Unionsbürger/-innen zusammen, zuzüglich des Präsidenten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete.