Wahlschein

Wahlberechtigte können, sofern sie an der Briefwahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum ihre Stimme abgeben möchten, einen Wahlschein beantragen. Hinsichtlich der Antragstellung siehe auch "Wahlscheinantrag". Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson dem Bürgermeister an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist. Ohne eine handschriftliche Unterzeichnung der Erklärung an Eides statt (Rückseite) wird der Wahlschein einschließlich der eingereichten Briefwahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen. Das heißt, die abgegebene Stimme würde nicht berücksichtigt werden.

Wichtig: Personen, die in einem anderen Wahlraum wählen möchten, müssen den beantragten Wahlschein dem Wahlvorstand vorlegen. Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung reicht in diesen Fällen nicht mehr aus!

Regelung zur Landtagswahl

Bei Landtagswahlen kann mittels Wahlschein in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Landtagswahlkreises gewählt werden. In Mülheim an der Ruhr gilt der ausgestellte Wahlschein entweder für den Wahlkreis 64 Mülheim I oder für den Wahlkreis 65 Essen I - Mülheim II. Der Wahlkreis ist entsprechend auf dem Wahlschein eingedruckt.

Regelung zur Europawahl

Bei einer Europawahl ist das gesamte Stadtgebiet das Wahlgebiet. Mittels Wahlschein kann somit in einem beliebigen Wahlraum innerhalb des Mülheimer Stadtgebietes gewählt werden.

Regelung zur Kommunalwahlen

Bei Kommunalwahlen ist das Stadtgebiet in einzelne Kommunalwahlbezirke eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Kandidaten antreten. Mittels Wahlschein kann daher nur in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Kommunalwahlbezirkes gewählt werden. In Mülheim an der Ruhr gibt es insgesamt 27 Kommunalwahlbezirke, die wiederum in 3-4 Stimmbezirke aufgeteilt wurden. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein ist somit ausschließlich innerhalb des gleichen Kommunalwahlbezirkes in einem der dortigen Wahlräume möglich. Die Angabe des Kommunalwahlbezirks erfolgt auf dem Wahlschein und ist unbedingt zu beachten.

Regelung zur Bundestagswahl

Bei Bundestagswahlen kann mittels Wahlschein in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Bundestagswahlkreises gewählt werden. In Mülheim an der Ruhr gilt der ausgestellte Wahlschein ausschließlich für den Bundestagswahlkreis 118 Mülheim-Essen I. Der Wahlkreis umfasst das gesamte Stadtgebiet, sodass grundsätzlich eine Stimmabgabe in jedem eingerichteten Wahlraum innerhalb Mülheims möglich ist.