Die Stimmzettel werden durch die jeweilige Kommune beschafft. Hinsichtlich der Gestaltung der Stimmzettel (Beschaffenheit, Formatierung, Schriftgrößen) ist die Kommune an die wahlrechtlichen Vorgaben in den Gesetzen/Verordnungen gebunden.
Regelmäßig fehlt dem Stimmzettel die rechte, obere Ecke. Dies ist für blinde und sehbehinderten Menschen zur Nutzung der Stimmzettelschablone erforderlich.