Niederschrift (Briefwahl)

Frage 1 von 11

Frage 1

In bestimmten Fällen dürfen rote Wahlbriefe nicht zur Wahl zugelassen werden und die darin befindlichen blauen Stimmzettelumschläge auch nicht für die spätere Stimmenauszählung in die Wahlurne eingeworfen werden. Müssen Sie einen solchen Fall in der Briefwahlniederschrift vermerken?

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Antwort

Nein, der Briefwahlvorstand weiß ja Bescheid.

Nein, es ist für die Auszählung zum Ende der Wahlzeit unerheblich.

Ja, die Niederschrift sieht eine Eintragung unter der Ziffer 2.5 vor.

Ja, auf einem der Niederschrift beizufügenden gesonderten Blatt.