Verpacken der Wahlunterlagen (Briefwahl)

Frage 1 von 3

Frage 1

Wo sind die Wahlkiste und der Umschlag A (Schnellmeldung und Briefwahlniederschrift) nach der Stimmenauszählung am Wahlabend abzugeben?

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Antwort

Der Briefwahlvorsteher muss sämtliche Briefwahlunterlagen zunächst mit nach Hause nehmen und diese bis montags nach der Wahl verwahren.

Der Briefwahlvorsteher liefert die Unterlagen mit seinem PKW direkt ins Rathaus. Er muss die Unterlagen persönlich übergeben.

Der Briefwahlvorsteher sowie einzelne Mitglieder des Briefwahlvorstandes übergeben sämtliche Briefwahlunterlagen (die Wahlkiste, den Umschlag A, die Wahlurne) an die vor Ort anwesenden städtischen Mitarbeiter.

Nirgendwo, da alle Unterlagen im Briefwahlraum verbleiben.